Kurz gesagt: „Fruchtsaft" wird direkt aus Früchten gepresst, „Fruchtsaft aus Fruchtsaftkonzentrat" wird aus eingedicktem Saft und Trinkwasser wiederhergestellt. Nur beim „Fruchtnektar" darf Zucker oder Honig zugesetzt werden. „Direktsaft" und „kaltgepresst" sind keine eigenen Begriffe der deutschen Fruchtsaftverordnung, sie beschreiben die Herstellung. Kaltgepresste Säfte werden ohne Hitze gepresst. Mit Hochdruck (HPP) bleiben sie länger frisch, ohne erhitzt zu werden.
Im Supermarkt stehen „Direktsaft", „aus Konzentrat", „Nektar" und „kaltgepresst" nebeneinander. Was ist der Unterschied? Wir erklären die Begriffe so, wie sie das Gesetz definiert, und zeigen dir, worauf du beim Kauf achten kannst.
Was das Gesetz unter Saft versteht
In Deutschland regelt die Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung (FrSaftErfrischGetrV), was auf dem Etikett stehen darf. Sie setzt die EU-Richtlinie 2001/112/EG über Fruchtsäfte in deutsches Recht um. Die wichtigsten Bezeichnungen:
Fruchtsaft
Fruchtsaft wird laut Verordnung aus dem genießbaren Teil gesunder und reifer Früchte gewonnen und hat die typische Farbe, das Aroma und den Geschmack dieser Früchte. Der Zuckergehalt (Brixwert) muss dem des Saftes aus der Frucht entsprechen und darf nicht verändert werden. Zucker zuzusetzen ist bei Fruchtsaft nicht vorgesehen.
Fruchtsaft aus Fruchtsaftkonzentrat
Hier wird dem Saft zunächst Wasser entzogen, meist um Transport und Lagerung zu erleichtern. Später wird das Konzentrat mit Trinkwasser wiederhergestellt. Die Verordnung verlangt, dass dabei die wesentlichen Merkmale eines durchschnittlichen Saftes derselben Frucht erhalten bleiben. Auch Aroma, Fruchtfleisch und Zellen aus derselben Fruchtart dürfen zurückgegeben werden.
Fruchtnektar
Nektar besteht aus Saft oder Fruchtmark, Wasser und, je nach Frucht, zugesetztem Zucker oder Honig. Je nach Fruchtart erlaubt die Verordnung bis zu 10, 15 oder 20 Prozent Zuckerzusatz am Gesamtgewicht. Wie viel Frucht mindestens enthalten sein muss, legt sie ebenfalls je Fruchtart fest.
Und was ist „Direktsaft"?
Das Wort „Direktsaft" kommt in der Verordnung nicht vor. Im Handel bezeichnet es Fruchtsaft, der direkt aus den Früchten gepresst und nicht über ein Konzentrat hergestellt wurde. Rechtlich ist ein Direktsaft also ein „Fruchtsaft" im Sinne der Verordnung.
„Kaltgepresst": was dahintersteckt
Auch „kaltgepresst" ist für Saft kein Begriff der Verordnung. Er beschreibt das Pressverfahren: Obst und Gemüse werden zerkleinert und ohne Hitze ausgepresst. Viele herkömmliche Säfte werden dagegen nach dem Pressen erhitzt (pasteurisiert), damit sie lange haltbar sind.
Unsere Säfte bei I·DO werden kaltgepresst und nie erhitzt. Damit sie trotzdem einige Zeit frisch bleiben, nutzen wir die Hochdruckbehandlung.
HPP: frisch halten mit Druck statt mit Hitze
Bei der Hochdruckbehandlung (High Pressure Processing, kurz HPP) kommt die bereits verschlossene Flasche in ein Wasserbad, das unter sehr hohen Druck gesetzt wird. Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) beschreibt Drücke von 100 bis 1.000 MPa, also 1.000 bis 10.000 bar (LGL Bayern). Laut LGL gilt:
- Hefen und Schimmelpilze werden schon bei niedrigem Druck inaktiviert.
- Kleine Moleküle wie Vitamine und Aromastoffe sind weniger druckempfindlich als große Moleküle wie Proteine.
- Der Vitamin-C-Gehalt von hochdruckbehandeltem Orangensaft ist im Vergleich zum unbehandelten Saft annähernd gleich.
Wie wir HPP bei I·DO einsetzen, erklären wir ausführlich in HPP: Warum unsere Säfte so frisch bleiben.
Auf einen Blick
| Begriff | Was es bedeutet | Zuckerzusatz |
|---|---|---|
| Fruchtsaft / Direktsaft | direkt aus Früchten gepresst | nein |
| Fruchtsaft aus Konzentrat | eingedickt, dann mit Trinkwasser wiederhergestellt | nein |
| Fruchtnektar | Saft oder Fruchtmark mit Wasser | erlaubt (10–20 %, je nach Frucht) |
| kaltgepresst | Pressverfahren ohne Hitze | beschreibt die Herstellung |
| HPP | Haltbarkeit durch hohen Druck statt Hitze | beschreibt die Haltbarmachung |
So liest du ein Saftetikett
- Bezeichnung: Steht dort „Fruchtsaft", „aus Fruchtsaftkonzentrat" oder „Nektar"?
- Zutatenliste: Wird Zucker, Honig oder Wasser aufgeführt?
- Lagerung: Muss der Saft gekühlt werden? Säfte ohne Hitzebehandlung gehören in den Kühlschrank.
- Bio-Siegel und Kontrollstellennummer: Sie zeigen, dass die Zutaten aus kontrolliert ökologischem Anbau stammen.
Unser Fazit
Ob Direktsaft, Konzentrat oder Nektar: Die Verordnung sorgt dafür, dass die Bezeichnung zum Inhalt passt. „Kaltgepresst" und „HPP" sagen dir zusätzlich, wie der Saft hergestellt und haltbar gemacht wurde. Unsere I·DO Säfte sind kaltgepresst, nie erhitzt, in Bio- und Rohkostqualität und ohne Zuckerzusatz. Entdecke unsere kaltgepressten Bio-Säfte oder starte mit unseren Bestsellern.
Quellen: Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung (FrSaftErfrischGetrV), Stand 25.11.2025 · Richtlinie 2001/112/EG des Rates über Fruchtsäfte · LGL Bayern – Hochdruckpasteurisierung
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